Warum Spenden steuerlich absetzbar sind
Der Staat erkennt den Wert gemeinnützigen Engagements an und unterstützt Menschen, die sich sozial engagieren. Spenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen können daher als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. So wirkt Ihre Spende gleich doppelt: Sie fördern Projekte für soziale Gerechtigkeit und können gleichzeitig einen Teil Ihrer Ausgaben durch den steuerlichen Vorteil wieder zurückerhalten. Für Spenden ab einem Betrag von 300 Euro pro Jahr benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung. Für kleinere Beträge unter 300 Euro reicht ein einfacher Nachweis, wie zum Beispiel ein Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung. Für den Versand ihrer Spendenbescheinigung benötigen man Ihre Post-Adresse.
Zustiftung
Eine Zustiftung ist die Erhöhung des Grundstockvermögens einer bestehenden Stiftung durch Geld- oder Sachwerte, die dauerhaft im Stiftungsvermögen verbleiben. Im Gegensatz zu Spenden, die zeitnah für Projekte verwendet werden müssen, wird das zugestiftete Kapital langfristig angelegt, und nur dessen Erträge erfüllen den Stiftungszweck.
Treuhandverwaltung
Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Schule
Sachgebiet Stiftungen
Göttinger Str. 23
30449 Hannover
Bankverbindung:
Sparkasse Hannover
BLZ 250 501 80
Konto-Nr. 517 321
IBAN: DE53 2505 0180 0000 5173 21
Vertragsgegenstands-Nummer als Zahlungstext angeben:
320006171189
Spende für Gertrud-Kroggel-Familienstiftung

gertrud kroggel familienstiftung